bebauungsplan nr. 55 am ehemaligen klärwerk pratzschwitz
auf teilflächen der stillgelegten kläranlage birkwitz-pratzschwitz sollte eine photovoltaik-freiflächenanlage zur stromerzeugung aus erneuerbaren energien errichtet werden. der plangeltungsbereich war aufgrund seiner lage dem planungsrechtlichen außenbereich gemäß § 35 baugb zuzuordnen. daher war zur schaffung von baurecht für dieses vorhaben die aufstellung eines bebauungsplanes und parallel dazu die änderung des flächennutzungsplanes der stadt pirna notwendig.

das plangebiet umfasste eine fläche von ca. 3,6 ha. das gelände sollte einer wiedernutzung zugeführt werden, die mit der lage zwischen den ortslagen birkwitz und pratzschwitz sowie zwischen der elbe und dem kiessee birkwitz/ pratzschwitz vereinbar ist. durch festsetzung der eingrünung wurde eine einbettung der anlage in die umgebende landschaft gesichert, durch festsetzung einer aufständerung der photovoltaikmodule konnte darunter eine durchgehende grünfläche erhalten bleiben.

parallel zur bearbeitung des bebauungsplanes wurden ein grünordnungsplan erarbeitet sowie vorprüfungen zur ermittlung der betroffenheit angrenzender ffh- bzw. spa-gebiete durchgeführt. zur berücksichtigung der angrenzenden und teilweise im plangebiet liegenden schutzgebietsflächen wurden im bebauungsplan festsetzungen zum schutz und zur entwicklung der flächen getroffen.

das zweistufige planverfahren wurde mit einer sehr kurzen bearbeitungszeit im jahre 2010 begonnen und auch abgeschlossen. die photovoltaikanlage konnte somit noch im selben Jahr ans Netz gehen.

bearbeitungszeitraum: 2010
auftraggeber: stadtwerke pirna gmbh
gebietsgröße: ca. 3,6 ha
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