berufsrechtliche regelungen: eintragung in die architektenliste und in die stadtplanerliste der architektenkammer sachsen: 2853 die gesetzlich geschützten berufsbezeichnungen "stadtplanerin" bzw. "architektin" sind in deutschland verliehen worden. zuständige aufsichtsbehörde: architektenkammer sachsen: haus der architekten · goetheallee 37 · 01309 dresden tel 0351/31746-0 · fax 0351/31746-44 email dresden@aksachsen.org
es gelten das sächsische architektengesetz, die honorarordnung für architekten und ingenieure (HOAI), die grundsätze und richtlinien für Wettbewerbe auf den gebieten der raumplanung, des städtebaues und des bauwesens (grw 1995) sowie weitere bau-, berufs- und kammerrechtliche vorschriften für architekten / stadtplaner in sachsen, die in der jeweils geltenden fassung auf der homepage der architektenkammer sachsen eingesehen werden können.